

Der neue rechtliche Rahmen des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (vgl. dazu auch rechtliche-grundlagen-elwg) macht es ab 1.10.2026 möglich, dass sich zwei oder mehrere Parteien zusammenschließen, um eigenerzeugten Strom gemeinsam zu nutzen . Es braucht dazu keinen Energieversorger oder sonstige Dritte.
Man spricht auch von sogenannten "Peer-to-Peer-Verträgen".

Sie haben eine eigene PV-Anlage und möchten den überschüssigen Strom nur an bestimmte Personen oder Unternehmen geben? Und zwar zu Ihrem eigenen Tarif?
Kein Problem - Wir unterstützen Sie mit Energiedatenmanagement, Abrechnung und Kommunikation zum Netzbetreiber.
Anwendungsbeispiele
Beispiel 1: Sie haben ein Unternehmen mit mehreren Standorten. Mit der PV-Anlage an Ihrem Hauptstandort möchten Sie die Filialen ebenfalls versorgen. Der überschüssige Strom wird somit nicht mehr ins Netz eingespeist, sondern für den eigenen Bedarf genützt.
Beispiel 2: Ein Unternehmen in der Nachbarschaft hat keine eigene PV-Anlage und könnte überschüssigen Strom von Ihnen beziehen. Auch das ist kein Problem, und Sie können vielleicht auch noch von reduzierten Netzentgelten profitieren.
Beispiel 3: Sie möchten direkt von Solarparks günstigen und ökologischen Strom beziehen. Wir suchen Ihnen ideale Partner, mit denen Sie direkt den Tarif verhandeln können.
Das sind nur einige wenige Möglichkeiten - sprechen Sie uns an, damit wir mit Ihnen gemeinsam eine für Sie passende Lösung erarbeiten.
VORTEILE

Reduzierte
Netzentgelte
Reduzieren Sie Netzkosten bei regionalem Tausch

Optimale Nutzung
der eigenen PV-Anlage
Ihr PV-Strom an ausge-wählte Unternehmen oder Personen

Mehr Ertrag
Mehr Selbstbestimmung
Mehr wirtschaftliche Erträge mit eigenen Preisen.
Unser Angebot - Ihr Vorteil
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Vertragsgestaltung und -management
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Kommunikation zum Netzbetreiber
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Komplettes Datenmanagement
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Rechnungserstellung und Zahlungswesen
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Keine Grundgebühr oder versteckte Kosten
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Persönliche Betreuung und Ansprechpartner
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Bei größeren Mengen Akquisition von Abnehmern oder Lieferanten
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